Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Esthal ist bemüht, die Webseite www.esthal.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 15.11.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Webseite esthal.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • PDF-Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte
  • Nicht alle Formularfelder sind mit zugehörigen Labels versehen
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen
  • Audio- und Videoinhalte sind teilweise nicht barrierefrei
  • Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von esthal.de auffallen, können Sie jederzeit gerne per E-Mail mit uns in Verbindung treten.

Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von esthal.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16 5342
Telefax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Internet: www.lb.rlp.de